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Erwerbsberechtigung


Erwerbsbedingungen Waffen & Munition in Deutschland

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das seit dem 1. April 2008 in Kraft getretene Waffengesetz sowie dessen Anpassungen und Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Ausführung.


Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt nach bisherigem Kenntnisstand:

Nach dem Abschicken Ihrer Bestellung im Onlineshop (Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“) benötigen wir von Ihnen die für den Erwerb berechtigenden Dokumente.
Achtung: Ab dem 01.09.2020 benötigen wir aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend Ihre NWR IDs (Personen-ID & NWR-ID) beim Kauf einer Waffe. Bitte fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an.


Erwerbsvorraussetzungen:

Jagdschein gemäß §15 Abs. 3 BjagdG
Berechtigt zum Erwerb von Langwaffen, Schalldämpfer und Munition (ausgenommen ausdrücklich verbotene Waffen gemäß Bundesjagdgesetz). Ebenfalls ausgenommen sind Kurzwaffen die einem Voreintrag auf der dazugehörigen grünen WBK bedürfen. Der Jagdschein bedarf der Gültigkeit gemäß Eintragungsdatum. Jugendjagdscheininhaber im Sinne §16 BjagdG sind nach §13 Abs. 7 WaffG nicht berechtigen zum Kauf einer Schusswaffe oder Munition.


Gelbe WBK – Neu (Sportschützen WBK)

Die „neue Gelbe WBK“ nach §14 Abs. 4 WaffG berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader- Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie zum Erwerb und Besitz von Munition für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde.

Gelbe WBK – Alt (Ausgestellt bis spätestens 31.03.2003)

Nach dem alten WaffG ausgestellte gelbe WBK gelten gemäß §58 Abs.1 WaffG im selben Umfang weiter. Die alte WBK erlaubt den Erwerb von Einzellader-Langwaffen (mit glatten und gezogenen Läufen) ohne Zeit/Mengenmäßige Beschränkung.

Grüne WBK
Erlaubt den durch Voreintrag geregelten Erwerb nach § 14 Abs. 2 WaffG. Der Voreintrag erlaubt den Erwerb der eingetragenen Waffenart binnen eines Jahres. Dies hat ebenfalls bei Kurzwaffen von Jägern auf deren Grünen WBK seine Gültigkeit.
Rote WBK Sammler/Sachverständigen
Genehmigung zum Erwerb von darauf eingetragenen und festgelegten Waffen, Munition und Sammelbereichen.



Munitionserwerb

Gültiger Jagdschein

Berechtigung zum Erwerb von Langwaffenmunition aller Art für (Ausgenommen KWKG Munition) den jagdlich erlaubten Zweck gemäß BJagdG. Ausgenommen Kurzwaffenmunition die einen Voreintrag auf der grünen WBK bedarf.


WBK Eintragung (Sportschützen)
Der Erwerb von Kurz- und Langwaffenmunition bei Sportschützen und Kurzwaffenmunition bei Jägern wird durch die Eintragung in der WBK geregelt. Bei der gelben WBK durch Eintrag der Waffe für dafür vorgesehene Munition. Bei der grünen WBK durch ein Dienstsiegel im Feld „Berechtigt zum Munitionserwerb“ der dazugehörig eingetragenen Waffe.

Munitionserwerbsschein (MES)
Regelt den Erwerb der im MES aufgeführten Munitionsarten. Der Erwerb ist in der Regel auf sechs Jahre befristet, die
Besitzdauer ist unbegrenzt gültig. Erlaubt sind alle Munitionsarten die nicht dem KWKG unterliegen.


Benötigte Dokumente & Informationen

Waffen und Munition die erwerbscheinpflichtig sind, werden ausschließlich auf Vorlage gültiger Berechtigungsdokumente geliefert oder an Sie übergeben.


WICHTIG!
Eine Lieferung erfolgt ausschließlich via Waffenversand mit Ausweisprüfung des Erwerbers bei Übergabe. Ebenfalls liefern wir ausschließlich an die Adresse und Person, welche in Ihren Dokumenten eingetragen ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten die EWB Dokumente uns zukommen zu lassen:

1. Kopie oder Fotos der Dokumente via E-Mail an uns richten. Hierbei überprüfen wir die Dokumente auf Gültigkeit und Korrektheit in Zusammenarbeit mit der für Sie zuständigen Behörde.

2. Amtlich beglaubigte Kopie der Dokumente die nicht älter als 2 Wochen ist. Bitte ausschließlich via Post- Einschreiben an uns richten.

3. Original-Dokumente uns zusenden. Bitte ausschließlich via Post-Einschreiben an uns richten.

4. Vorlage der Originaldokumente bei Abholung.


Diese sind z.B.:


Jäger:

Jagdschein im Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Jagdscheins oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift. Sowie die NWR Personen- und Erlaubnis-ID Nummern.

Wichtig! Eine Kopie muss sämtliche Seiten mit Eintragungen, Unterschriften und Siegeln beinhalten.

Wichtig! Bei Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition benötigen wir auch von Jägern die WBK mit entsprechendem Voreintrag.

Wichtig! Ihr Jagdschein funktioniert wie ein Personalausweis, weshalb Sie diesen beim Erwerb einer Waffe nicht vorlegen müssen.

Wichtig! Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer/Munition auf Jagdschein. (Original/Kopie) Binnen 14 Tagen muss die grüne Waffenbesitzkarte beantragt und die Langwaffe/Schalldämpfer eingetragen werden. Sind Sie noch nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten.


Sportschützen:


- oder -


Waffenbesitzkarte im Original oder Kopie. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Sowie die NWR Personen- und Erlaubnis-ID Nummern.

Wichtig! Eine Kopie muss sämtliche Seiten mit Eintragungen, Unterschriften und Siegeln beinhalten.

NWR ID Nummern: (Sportschützen & Jäger)

Seit dem 01.09.2020 benötigen wir beim Kauf einer Waffe zur korrekten Meldung an das Nationale Waffenregister (NWR) zwingend Ihre NWR-ID Nummern.


Diese sind:

Personen-ID (P)

Bsp.: P2013-01-01-0001234-A
Diese Nummer ist Ihre persönliche Identifikationsnummer und bezieht sich direkt auf Sie als Person.

Erlaubnis-ID (E)

Bsp.: E2013-01-01-0001234-A
Diese Nummer ist spezifisch auf Ihre Erlaubnis bezogen. Bsp. Ihre WBK oder Ihr Jagdschein hat eine eigene
Identifikationsnummer. Sollten Sie mehrere WBK haben, so hat jede eine eigene spezifische Nummer.

Firmen-ID (F) (Nur für Händler relevant)
Bsp.: F2013-01-01-0001234-A
Sollten Sie auf Ihre Waffenhandelslizenz bei uns eine Waffe bestellen, so benötigen wir Ihre Firmen ID.

Wichtig! Wir benötigen immer Ihre Personen- und Erlaubnis-ID beim Kauf eines EWB-Pflichtigen Gegenstands. Sollte Ihnen diese noch nicht vorliegen, können Sie diese über die für Sie zuständige Erlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

Andere: (Munitionssammler etc.)
Munitionserwerbschein im Original oder Kopie zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Sondergenehmigungen im Original oder Kopie. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Personalausweises.